Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
85_1985 AT

85. Verordnung: Änderung der Entgeltsrichtlinienverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Verordnung: Änderung der Entgeltsrichtlinienverordnung

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1979, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 482/1984 wird verordnet

Artikel I

Die Entgeltsrichtlinienverordnung, BGBl.

Nr. 522/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 289/1984, wird wie folgt geändert

§ 9 Abs. 1 Z 1 lit. a und b lautet

„a) bei Überlassung in Miete oder sonstige Nutzung

1356 S je Jahr und

b) bei Übertragung in das Eigentum, Miteigentum

oder Einräumung des Wohnungseigentums

1704 S zuzüglich Umsatzsteuer je

Jahr beträgt,"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1985 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →