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85_1981 AT

85. Kundmachung: Anwendung der Zollbestimmungen des in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Kundmachung: Anwendung der Zollbestimmungen des in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft

Auf Grund des § 23 Abs. 2 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 599/

1980 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie und

dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht

Die Zollbestimmungen des am 28. November

1980 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls

zum Abkommen zwischen der Republik Österreich

einerseits und den Mitgliedstaaten der

Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

und Stahl andererseits im Anschluß an den Beitritt

der Republik Griechenland zur Gemeinschaft

finden ab 1. Jänner 1981 gegenüber der Republik

Griechenland im vollen Ausmaß Anwendung.

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