85_1976
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85. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 85. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom
25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt
wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977
eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in
Neunkirchen errichtet.