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85_1976 AT

85. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt

wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977

eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in

Neunkirchen errichtet.

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