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85_1959 AT

85. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen haben bisher außer

Österreich nachstehende Staaten das Zollabkommen

über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher

Straßenfahrzeuge, BGBl. Nr. 20/1958, ratifiziert

beziehungsweise sind diesem beigetreten

Staaten

Tag der Hinterlegung

der Ratifikations-bzw.

Beitrittsurkunde

Dänemark 8. Jänner 1959

Schweden 16. Jänner 1958

Spanien 17. November 1958

Ungarn 23. Juli 1957

Das oben angeführte Zollabkommen wird gemäß

seinem Art. 34 am 8. April 1959 in Kraft

treten.

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