85_1959
AT
85. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 85. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.
1959_85_0 85. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen haben bisher außer
Österreich nachstehende Staaten das Zollabkommen
über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher
Straßenfahrzeuge, BGBl. Nr. 20/1958, ratifiziert
beziehungsweise sind diesem beigetreten
Staaten
Tag der Hinterlegung
der Ratifikations-bzw.
Beitrittsurkunde
Dänemark 8. Jänner 1959
Schweden 16. Jänner 1958
Spanien 17. November 1958
Ungarn 23. Juli 1957
Das oben angeführte Zollabkommen wird gemäß
seinem Art. 34 am 8. April 1959 in Kraft
treten.