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85_1955 AT

85. Kundmachung: Kündigung des Abkommens über die Regelung der Luftfahrt vom 13. Oktober 1919 durch Österreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Kundmachung: Kündigung des Abkommens über die Regelung der Luftfahrt vom 13. Oktober 1919 durch Österreich.

Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung

vom 22. April 1954 hat die österreichische

Botschaft in Paris am 2. Juni 1954 der Regierung

der Französischen Republik gemäß Artikel 43

Absatz 1 des Abkommens über die Regelung

der Luftfahrt vom 13. Oktober 1919, BGBl.

Nr. 170/1937, die Kündigung dieses Abkommens

durch Österreich mitgeteilt.

Die Kündigung des Abkommens über die Regelung

der Luftfahrt durch Österreich wird am

2. Juni 1955 wirksam.

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