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85_1950 AT

85. Verordnung: Außerkraftsetzung der Durchschnittswerte der Ausgleichsteuerordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Verordnung: Außerkraftsetzung der Durchschnittswerte der Ausgleichsteuerordnung.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes

in der Fassung des Steueränderungsgesetzes

1949 vom 19. Mai 1949, BGBl. Nr. 132,

wird verordnet

Artikel I.

Die Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen

zum Umsatzsteuergesetz) vom

23. März 1939, Deutsches RGBl. I S. 615, in der

Fassung vom 29. März 1943, Deutsches RGBl. I

S. 171, wird wie folgt geändert

1. Die Liste der Durchschnittswerte (Anlage 1

zu § 4 Abs. 3) tritt außer Kraft.

2. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sind bis

zur Verlautbarung einer neuen Liste von

Durchschnittswerten nicht anzuwenden; die

Bemessung der Steuerschuld hat bis dahin

ausschließlich nach den Bestimmungen des

§ 4 Abs. 1, 2 und 4 zu erfolgen.

3. Die Freiliste 1 (Anlage 2 zu § 7 Abs. 3) wird

wie folgt ergänzt

Artikel II.

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf

die Verlautbarung folgenden zweiten Monates

in Kraft.

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