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85_1945 AT

85. Kundmachung: Ergänzung der Provisorischen Staatsregierung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 85. Kundmachung: Ergänzung der Provisorischen Staatsregierung.

Im Einvernehmen ausnahmslos aller antifaschistischen

Parteien Österreichs wurde am

4. Mai 1945 bestellt

1. in der Staatskanzlei zum Unterstaatssekretär

Dr. Heinrich Herglotz;

2. im Staatsamt für Finanzen zum Unterstaatssekretär

Sektionschef a. D. Dr. Hans Rizzi;

3. im Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel

und Verkehr zum Unterstaatssekretär: Hermann

Lichtenegger;

4. im Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft

und Wiederaufbau zum Unterstaatssekretär

Ing. Otto Mödlagl.

Dies wird in Ergänzung der Kundmachung

vom 27. April 1945, St. G. Bl. Nr. 2, über die

Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung

verlautbart.

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