85_1945
AT
85. Kundmachung: Ergänzung der Provisorischen Staatsregierung.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 85. Kundmachung: Ergänzung der Provisorischen Staatsregierung.
Im Einvernehmen ausnahmslos aller antifaschistischen
Parteien Österreichs wurde am
4. Mai 1945 bestellt
1. in der Staatskanzlei zum Unterstaatssekretär
Dr. Heinrich Herglotz;
2. im Staatsamt für Finanzen zum Unterstaatssekretär
Sektionschef a. D. Dr. Hans Rizzi;
3. im Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel
und Verkehr zum Unterstaatssekretär: Hermann
Lichtenegger;
4. im Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft
und Wiederaufbau zum Unterstaatssekretär
Ing. Otto Mödlagl.
Dies wird in Ergänzung der Kundmachung
vom 27. April 1945, St. G. Bl. Nr. 2, über die
Einsetzung einer provisorischen Staatsregierung
verlautbart.