Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
859_1993 AT

859. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 859. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten die Annahme der in der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 363/1993) enthaltenen Verpflichtungen erklärt und sind gemäß Art. 4 der Satzung Mitglieder der Vereinten Nationen geworden

Staaten: Datum der Annahme der Erklärung

Andorra 28. Juli 1993

Eritrea 28. Mai 1993

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 8. April 1993

Monaco 28. Mai 1993

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →