859_1993
AT
859. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 859. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
1993_859_0 859. Kundmachung: Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten die Annahme der in der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 363/1993) enthaltenen Verpflichtungen erklärt und sind gemäß Art. 4 der Satzung Mitglieder der Vereinten Nationen geworden
Staaten: Datum der Annahme der Erklärung
Andorra 28. Juli 1993
Eritrea 28. Mai 1993
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 8. April 1993
Monaco 28. Mai 1993