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856_1993 AT

856. Verordnung: 84. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 856. Verordnung: 84. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 446/1992, wird verordnet

Die österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 399/1993, wird wie folgt geändert

1. Der bisherige § 11 erhält die Bezeichnung § 11 Abs. 1. Es werden folgende Abs. 2 und 3 angefügt

„(2) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 399/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(3) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 856/1993 tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft."

2. In Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie folgt festgesetzt

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