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855_1994 AT

855. Verordnung: Ausnahme vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 855. Verordnung: Ausnahme vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich bestimmter Bahnhöfe

Auf Grund des § 42 Abs. 2 b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 518/1994, wird verordnet

Im Rahmen des Kombinierten Verkehrs im Sinne des § 2 Z 40 KFG 1967 dürfen Fahrten innerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 65 km Luftlinie gemäß § 42 Abs. 2 a StVO 1960 von und zu folgenden Bahnhöfen durchgeführt werden.

1. Brennersee

2. Graz-Ostbahnhof

3. Salzburg-Hauptbahnhof

4. Villach-Fürnitz

5. Wels-Verschiebebahnhof

6. Wien-Südbahnhof

7. Wien-Nordwestbahnhof

8. Wörgl

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