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84_1987 AT

84. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung 1985

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung 1985

Auf Grund der §§ 4 a und 4 b des Gesetzes vom

6. August 1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die

Abwehr und Tilgung von Tierseuchen in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 128/1954 und

BGBl. Nr. 220/1978 wird im Einvernehmen mit

den Bundesministern für Finanzen, für Handel,

Gewerbe und Industrie, für Land- und Forstwirtschaft

und für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

verordnet

Die Veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

1985, BGBl. Nr. 390, wird wie

folgt geändert

1. Nach der Bestimmung des § 2 Z 7 wird anstatt

des Punktes ein Strichpunkt gesetzt und nachstehende

Z 8 angefügt

„8. Im Bahnverkehr in ungebrochener Durchfuhr

gemäß § 4 Abs. 2 Sendungen der Anlage 1

Abschnitt C, wenn sie die Vorschrift des § 18

erfüllen. Die §§ 34 und 35 gelten auch für solche

Sendungen."

2. In der Anlage 2 wird

a) nach „Passau Hbf." und „Salzburg Hbf."

jeweils angefügt

„(im Kombinierten Ladungsverkehr Abfertigung

von Sendungen der Anlage 1

Abschnitt C auch in Wels-Verschiebebahnhof

oder Graz-Ostbahnhof)";

b) die Eintrittstelle Neuhaus am Inn gestrichen.

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