Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
84_1982 AT

84. Verordnung: Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Verordnung: Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste",

BGBl. Nr. 610/1977, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 675/1978 und 175/1981 wird

verordnet

Es werden nachstehend genannte Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste übertragen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →