84_1981
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84. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 84. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
1981_84_0 84. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
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Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 30. Dezember 1977,
BGBl. Nr. 56/1978, über die Durchführung der
Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet
der Gemeinden Jungholz und Mittelberg in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 462/1978,
BGBl. Nr. 38/1979 und BGBl. Nr. 42/1980 wird
wie folgt geändert
1. Die Lohnklassentabelle im § 1 hat ab Lohnklasse
50 wie folgt zu lauten
2. § 2 hat zu lauten
„§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro zuschlagsberechtigter
Person (§ 20 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
1977) DM 105,—
monatlich."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in
Kraft.