84_1980
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84. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 84. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
1980_84_0 84. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem
dem Bundeskanzler am 30. Jänner 1980 zugestellten
Erkenntnis vom 17. Dezember 1979,
G 30/79 — 9, im § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes
1967, BGBl. Nr. 268, die Worte
„oder mit den gemäß §§ 26 und 27 zusammen
zu veranlagenden Personen" als verfassungswidrig
aufgehoben.
(2) Die aufgehobenen Worte sind auch auf die
vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände
nicht anzuwenden.
(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten
nicht wieder in Kraft.