Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
84_1980 AT

84. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzler am 30. Jänner 1980 zugestellten

Erkenntnis vom 17. Dezember 1979,

G 30/79 — 9, im § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes

1967, BGBl. Nr. 268, die Worte

„oder mit den gemäß §§ 26 und 27 zusammen

zu veranlagenden Personen" als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die aufgehobenen Worte sind auch auf die

vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände

nicht anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →