84_1974
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84. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 92 Görtschitztal Straße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 84. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 92 Görtschitztal Straße
1974_84_0 84. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 92 Görtschitztal Straße
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Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Für den Abschnitt der B 92 Görtschitztal
Straße von km 61,65 bis km 64,22 (Einbindung
in die B 70 Packer Straße) wird die Neuherstellung
von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten
gänzlich ausgeschlossen.
Moser
85. Kundmachung des Bundeskanzlers vom
28. Jänner 1974 betreffend den Geltungsbereich
des Übereinkommens vom 31. März
1953 über die politischen Rechte der Frau
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
das Übereinkommen über die politischen
Rechte der Frau, BGBl. Nr. 256/1969, ratifiziert
oder sind ihm beigetreten
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