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84_1974 AT

84. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 92 Görtschitztal Straße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 92 Görtschitztal Straße

Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Für den Abschnitt der B 92 Görtschitztal

Straße von km 61,65 bis km 64,22 (Einbindung

in die B 70 Packer Straße) wird die Neuherstellung

von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten

gänzlich ausgeschlossen.

Moser

85. Kundmachung des Bundeskanzlers vom

28. Jänner 1974 betreffend den Geltungsbereich

des Übereinkommens vom 31. März

1953 über die politischen Rechte der Frau

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

das Übereinkommen über die politischen

Rechte der Frau, BGBl. Nr. 256/1969, ratifiziert

oder sind ihm beigetreten

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