84_1969
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84. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden höheren Schulen herabgesetzt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 84. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden höheren Schulen herabgesetzt wird
1969_84_0 84. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden höheren Schulen herabgesetzt wird
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Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965 und Nr. 173/1966,
insbesondere auf Grund dessen §§ 6 und 39, sowie
des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes für
Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Unterricht vom 25. Juli 1968, BGBl. Nr. 320,
mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl
der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden
höheren Schulen herabgesetzt
wird, wird abgeändert wie folgt
Im § 1 Abs. 1 ist die Wendung „1. bis
6. Klasse" durch die Wendung „1. bis 7. Klasse"
zu ersetzen.