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84_1969 AT

84. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden höheren Schulen herabgesetzt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden höheren Schulen herabgesetzt wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965 und Nr. 173/1966,

insbesondere auf Grund dessen §§ 6 und 39, sowie

des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes für

Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Unterricht vom 25. Juli 1968, BGBl. Nr. 320,

mit der vorübergehend die Gesamtwochenstundenzahl

der Pflichtgegenstände in den allgemeinbildenden

höheren Schulen herabgesetzt

wird, wird abgeändert wie folgt

Im § 1 Abs. 1 ist die Wendung „1. bis

6. Klasse" durch die Wendung „1. bis 7. Klasse"

zu ersetzen.

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