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84_1968 AT

84. Kundmachung: Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Kundmachung: Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Die Republik Österreich und die Schweizerische

Eidgenossenschaft haben einvernehmlich

durch Notenwechsel festgestellt, daß mit dem

Inkrafttreten des österreichischen Bundesgesetzes

vom 23. Juni 1967, BGBl. Nr. 267, über das

Kraftfahrwesen am 1. Jänner 1968 die Voraussetzungen

gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des

Vertrages zwischen der Republik Österreich und

der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher

Entscheidungen zufolge § 63 und im Umfang des

vorzitierten Bundesgesetzes erfüllt sind.

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