Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
84_1959 AT

84. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen

Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges

für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr

und dem Internationalen Abkommen

zur Erleichterung des Grenzüberganges für

Waren im Eisenbahnverkehr, BGBl. Nr. 188/

1956, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten

internationalen Abkommen ratifiziert.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →