84_1947
AT
84. Verordnung: Festsetzung der Tarifgrundlagen der österreichischen Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 84. Verordnung: Festsetzung der Tarifgrundlagen der österreichischen Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
1947_84_0 84. Verordnung: Festsetzung der Tarifgrundlagen der österreichischen Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses
des Hauptausschusses des Nationalrates vom
16. April 1947 (Gesetz vom 13. April 1920,
St. G. Bl. Nr. 180) werden mit Wirksamkeit
vom 1. Juni 1947 die Tarifgrundlagen der
Österreichischen Staatseisenbahnen und der vom
Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen
für die allgemeinen Gütertarifklassen
neu festgesetzt, wie folgt
I.
II.
Die gemäß I. gebildeten Frachtsätze werden um
25 Prozent erhöht; hiebei sich ergebende Bruchteile
von Groschen werden auf ganze Groschen
aufgerundet.