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84_1947 AT

84. Verordnung: Festsetzung der Tarifgrundlagen der österreichischen Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 84. Verordnung: Festsetzung der Tarifgrundlagen der österreichischen Staatseisenbahnen und der vom Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses

des Hauptausschusses des Nationalrates vom

16. April 1947 (Gesetz vom 13. April 1920,

St. G. Bl. Nr. 180) werden mit Wirksamkeit

vom 1. Juni 1947 die Tarifgrundlagen der

Österreichischen Staatseisenbahnen und der vom

Bunde für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen

für die allgemeinen Gütertarifklassen

neu festgesetzt, wie folgt

I.

II.

Die gemäß I. gebildeten Frachtsätze werden um

25 Prozent erhöht; hiebei sich ergebende Bruchteile

von Groschen werden auf ganze Groschen

aufgerundet.

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