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844_1992 AT

844. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 844. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit den §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes, BGBl. Nr. 97/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 396/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 217/1986, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 643/1991 über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der in den Anlagen A und B und in § 2 angeführten Gebühren entspricht einem Betrag von 12,10 S."

2. Nach § 1 wird folgender § 1 a eingefügt

„§ 1 a. Bei der Verrechnung der Gebühren ist die Endsumme auf einen vollen Schillingbetrag abzurunden oder aufzurunden. Hiebei werden Beträge bis einschließlich 49 Groschen abgerundet, Beträge ab 50 Groschen aufgerundet."

3. Im § 6 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)".

4. Dem § 6 wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Die §§ 1 Abs. 2 und 1 a in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 844/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft."

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