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841_1994 AT

841. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 841. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Auf Grund des § 73 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der am 30. Juni 1993 geltenden Fassung, sowie des § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 680/1994, wird verordnet

§ 1. Für das erste Halbjahr 1993 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt

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