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83_1987 AT

83. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 83. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 60/1987, wird wie folgt

geändert

1. Im § 6 Abs. 1 entfällt der zweite Satz.

2. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

3. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung

in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 14. März 1987 in

Kraft.

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