83_1978
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83. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 83. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik
1978_83_0 83. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 9. Juli 1972, BGBl.
Nr. 272, über die Förderung staatsbürgerlicher
Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien
sowie der Publizistik, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 394/1976, wird wie
folgt geändert
In Abschnitt III sind in § 12 Abs. 2 die
Worte „gilt in den Jahren 1973 bis 1977" durch
die Worte „gilt in den Jahren 1973 bis 1978" zu
ersetzen.
Artikel II
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner
1978 in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist die Bundesregierung betraut.