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83_1978 AT

83. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 83. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 9. Juli 1972, BGBl.

Nr. 272, über die Förderung staatsbürgerlicher

Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien

sowie der Publizistik, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 394/1976, wird wie

folgt geändert

In Abschnitt III sind in § 12 Abs. 2 die

Worte „gilt in den Jahren 1973 bis 1977" durch

die Worte „gilt in den Jahren 1973 bis 1978" zu

ersetzen.

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1978 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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