83_1968
AT
83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln
1968_83_0 83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln
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Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat
Dänemark am 12. Dezember 1967 gemäß Artikel
43 Absätze 2 und 8 des Übereinkommens
zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
erklärt, daß dieses mit Wirkung vom
1. Jänner 1968 auch für die Färöer Inseln gilt.