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83_1968 AT

83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat

Dänemark am 12. Dezember 1967 gemäß Artikel

43 Absätze 2 und 8 des Übereinkommens

zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

erklärt, daß dieses mit Wirkung vom

1. Jänner 1968 auch für die Färöer Inseln gilt.

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