Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
83_1960 AT

83. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Weltpostvertrages und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 83. Kundmachung: Erweiterung des Geltungsbereiches des Weltpostvertrages und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.

Nach Mitteilungen der Kanadischen Regierung

und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

haben folgende weitere Staaten die im

Bundesgesetzblatt unter Nr. 189/1959 kundgemachten

Vertragswerke angenommen

I. den Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll

und Anlage (betreffend das Übereinkommen und

Zusatzabkommen zwischen der Organisation der

Vereinten Nationen und dem Weltpostverein)

und Ausführungsvorschrift und die Bestimmungen

über die Flugpost samt Schlußprotokoll

Albanien, Ceylon, China, Griechenland, Guinea,

Indien, Irak, Israel, Kambodscha, Kuweit,

Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande

(einschließlich Niederländisch-Neuguinea, Surinam

und Niederländische Antillen), Pakistan,

Philippinen, Spanien (einschließlich der Spanischen

Gebiete in Afrika), Tschechoslowakei, Vereinigtes

Königreich von Großbritannien und

Nordirland (einschließlich Insel Man und Kanal-

Inseln), Vietnam;

II. das Abkommen, betreffend die Briefe und

Schachteln mit Wertangabe, samt Schlußprotokoll

und Ausführungsvorschrift

Ceylon, China, Ghana, Griechenland, Guinea,

Indien, Irak, Kambodscha, Luxemburg, Marokko,

Monaco, Niederlande (einschließlich Niederländisch-

Neuguinea, Surinam und Niederländische

Antillen), Pakistan, San Marino, Spanien (einschließlich

der Spanischen Gebiete in Afrika),

Tschechoslowakei, Vereinigtes Königreich von

Großbritannien und Nordirland (einschließlich

Insel Man und Kanal-Inseln), Vietnam;

III. das Abkommen, betreffend die Postpakete,

samt Ausführungsvorschrift und zwei Schlußprotokollen

Albanien, Ceylon, China, Ghana, Griechenland,

Guinea, Indien, Irak, Kambodscha, Luxemburg,

Marokko, Monaco, Niederlande (einschließlich

Niederländisch-Neuguinea, Surinam und

Niederländische Antillen), Pakistan, San Marino,

Spanien (einschließlich der Spanischen Gebiete in

Afrika), Tschechoslowakei, Vereinigtes Königreich

von Großbritannien und Nordirland (einschließlich

Insel Man und Kanal-Inseln), Vietnam;

IV. das Abkommen, betreffend die Postanweisungen

und die Postreisegutscheine samt

Ausführungsvorschrift

China, Griechenland, Guinea, Kambodscha,

Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande

(einschließlich Niederländisch-Neuguinea, Surinam

und Niederländische Antillen), San Marino,

Spanien (einschließlich der Spanischen Gebiete in

Afrika), Tschechoslowakei, Vietnam;

V. das Abkommen, betreffend die Postüberweisungen,

samt Ausführungsvorschrift

Guinea, Luxemburg, Marokko, Monaco,

Niederlande (einschließlich Niederländisch-Neuguinea),

San Marino, Spanien (einschließlich der

Spanischen Gebiete in Afrika);

VI. das Abkommen, betreffend die Nachnahmesendungen,

samt Ausführungsvorschrift

China, Griechenland, Irak, Kambodscha,

Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande

(einschließlich Niederländisch-Neuguinea, Surinam

und Niederländische Antillen), San Marino,

Spanien (einschließlich der Spanischen Gebiete in

Afrika), Tschechoslowakei;

VII. das Abkommen, betreffend die Postaufträge,

samt Ausführungsvorschrift

Griechenland, Kambodscha, Luxemburg, Marokko,

Monaco, Niederlande (einschließlich Niederländisch-

Neuguinea, Surinam und Niederländische

Antillen), San Marino, Spanien (einschließlich

der Spanischen Gebiete in Afrika);

VIII. das Abkommen, betreffend den Bezug

von Zeitungen und Zeitschriften, samt Ausführungsvorschrift

China, Griechenland, Kambodscha, Luxemburg,

Marokko, Monaco, Niederlande (einschließlich

Niederländisch-Neuguinea), San Marino,

Spanien (einschließlich der Spanischen Gebiete in

Afrika).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →