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838_1994 AT

838. Verordnung: Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 838. Verordnung: Fahrverbindung im Zuge eines Betriebes an der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal

Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 27 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/ 1994 wird verordnet

Der Straßenverlauf einer Fahrverbindung im Zuge des Betriebes „Kammern" an der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Kammern im Liesingtal wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straße stellt eine Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen des Betriebes „Kammern" an der A 9 Pyhrn Autobahn und einer Gemeindestraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kammern im Liesingtal aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

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