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837_1993 AT

837. Kundmachung: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 837. Kundmachung: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Auf Grund des Art. 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wird in der Anlage die vom Bundesrat am 18. November 1993 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates kundgemacht.

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