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830_1992 AT

830. Bundesgesetz: Änderung des Wohnhaus-Wiederaufbaugesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 830. Bundesgesetz: Änderung des Wohnhaus-Wiederaufbaugesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, BGBl. Nr. 130/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 232/1972, wird wie folgt geändert

Nach § 34 wird angefügt

„§ 34 a. § 31 Abs. 1, 2 und 4 tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. außer Kraft."

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