82_1992
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82. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 82. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien
1992_82_0 82. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien
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Auf Grund des § 16 Abs. 8 des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 187/1983, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 370/1990 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien, BGBl. Nr. 119/1988, wird wie folgt geändert
§ 1 zweiter Satz hat zu lauten
„Der Studienversuch beginnt mit dem auf die Kundmachung des Studienplanes folgenden Wintersemesters und endet mit Ablauf der doppelten der im § 2 angeführten Studiendauer."