Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
82_1992 AT

82. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 82. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien

Auf Grund des § 16 Abs. 8 des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 187/1983, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 370/1990 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Einrichtung des Studienversuches Tapisserie an der Akademie der bildenden Künste in Wien, BGBl. Nr. 119/1988, wird wie folgt geändert

§ 1 zweiter Satz hat zu lauten

„Der Studienversuch beginnt mit dem auf die Kundmachung des Studienplanes folgenden Wintersemesters und endet mit Ablauf der doppelten der im § 2 angeführten Studiendauer."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →