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82_1987 AT

82. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 82. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die

Einfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand

haben, unterliegen der Bewilligungspflicht nach

Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1984

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