82_1987
AT
82. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 82. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr
Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes
1984, BGBl. Nr. 184, wird mit Zustimmung des
Hauptausschusses des Nationalrates verordnet
Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die
Einfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand
haben, unterliegen der Bewilligungspflicht nach
Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes
1984