82. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Egg und Andelsbuch
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200
Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinden
Egg und Andelsbuch wie folgt bestimmt
Die B 200 Bregenzerwald Straße wird von
km 17,08 bis km 18,29 auf die neu hergestellte
und bereits verkehrsübergebene Straßentrasse
— Ortsdurchfahrt Egg — umgelegt, welche unter
teilweiser Benützung der alten Trasse in gestreckterer
Linienführung verläuft.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu hergestellten
Straßentrasse (rot) sowie der als Bundesstraße
aufgelassenen Straßenteile (grün bzw. gelb) aus
den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Egg und
Andelsbuch aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1:2880) zu ersehen.