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82_1975 AT

82. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Egg und Andelsbuch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 82. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinden Egg und Andelsbuch

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200

Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinden

Egg und Andelsbuch wie folgt bestimmt

Die B 200 Bregenzerwald Straße wird von

km 17,08 bis km 18,29 auf die neu hergestellte

und bereits verkehrsübergebene Straßentrasse

— Ortsdurchfahrt Egg — umgelegt, welche unter

teilweiser Benützung der alten Trasse in gestreckterer

Linienführung verläuft.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu hergestellten

Straßentrasse (rot) sowie der als Bundesstraße

aufgelassenen Straßenteile (grün bzw. gelb) aus

den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Egg und

Andelsbuch aufliegenden Planunterlagen (Maßstab

1:2880) zu ersehen.

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