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82_1969 AT

82. Verordnung: Auflassung eines Teiles der Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde St. Gilgen als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 82. Verordnung: Auflassung eines Teiles der Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde St. Gilgen als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenstück der Wolfgangsee Straße im

Bereich der Gemeinde St. Gilgen

von km 27'3 (alt) bis km 287 (alt)

wird als Bundesstraße aufgelassen.

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