82_1960
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82. Kundmachung: Beitritt Neuseelands zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 82. Kundmachung: Beitritt Neuseelands zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich.
1960_82_0 82. Kundmachung: Beitritt Neuseelands zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich.
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Nach einer Mitteilung des sowjetischen Außenministeriums
wurde die Beitrittsurkunde Neuseelands
zum Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung
eines unabhängigen und demokratischen
Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, am
26. September 1959 bei der Regierung der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt.
Gemäß Artikel 37 des Staatsvertrages ist der
Beitritt Neuseelands am 26. September 1959
rechtswirksam geworden.