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828_1992 AT

828. Bundesgesetz: Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 828. Bundesgesetz: Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1954

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Wohnbauförderungsgesetz 1954, BGBl. Nr. 153, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 280/1967, wird wie folgt geändert

1. § 26 Abs. 2 lit. a lautet

,,a) wenn der Bewerber um ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung dieses (diese) nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses benötigt,"

2. Nach § 39 wird angefügt

„§ 39 a. § 26 Abs. 2 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 828/1992 tritt mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. in Kraft; zu demselben 2eitpunkt tritt § 26 Abs. 2 lit. b außer Kraft."

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