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827_1994 AT

827. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 827. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße wird im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 27,40 und bindet bei km 28,975 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 6/3-94 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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