Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
81_1986 AT

81. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes

1971 in der geltenden Fassung

wird verordnet

§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

des Nationalrates wird als Wahltag Sonntag, der

4. Mai 1986, festgesetzt.

§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der

11. März 1986 bestimmt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →