81_1986
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81. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 81. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1986_81_0 81. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes
1971 in der geltenden Fassung
wird verordnet
§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß
des Nationalrates wird als Wahltag Sonntag, der
4. Mai 1986, festgesetzt.
§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der
11. März 1986 bestimmt.