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81_1979 AT

81. Verordnung: Weiterführung des Studienversuches Betriebs- und Wirtschaftsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Verordnung: Weiterführung des Studienversuches Betriebs- und Wirtschaftsinformatik

Gemäß § 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 561/1978

wird verordnet

Der Studienversuch Betriebs- und Wirtschaftsinformatik

nach der Verordnung des Bundesministers

für Wissenschaft und Forschung vom

9. November 1972, BGBl. Nr. 465, wird

bis zum Ablauf des Wintersemesters 1981/82 weitergeführt.

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