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81_1973 AT

81. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl, Itter und Hopfgarten und der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kirchbichl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl, Itter und Hopfgarten und der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kirchbichl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

1. Der Straßenverlauf der B 170 Brixental

Straße wird im Bereich der Gemeinden Wörgl,

Itter und Hopfgarten wie folgt bestimmt

Die B 170 Brixental Straße wird von km 4,01

(alt) bis km 9,38 (alt) auf die bereits hergestellte

Straßentrasse umgelegt, welche die alte Trasse

mehrfach überschneidend in gestreckterer Linienführung

verläuft.

2. Der Straßenverlauf der B 171 Tiroler Straße

wird im Bereich der Gemeinden Wörgl und

Kirchbichl wie folgt bestimmt

Die B 171 Tiroler Straße wird von km 377,200

(alt-km der ehemaligen Wiener Straße) bis

km 377,915 (alt-km der ehemaligen Wiener

Straße) auf die bereits hergestellte Straßentrasse

umgelegt, welche — ohne die alte Trasse zu berühren

— in gestreckterer Linienführung verläuft.

3. Gleichzeitig werden die durch die beiden

Umlegungen für den Durchzugsverkehr entbehrlich

gewordenen Straßenteile als Bundesstraßen

aufgelassen.

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