81. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl, Itter und Hopfgarten und der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kirchbichl
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
1. Der Straßenverlauf der B 170 Brixental
Straße wird im Bereich der Gemeinden Wörgl,
Itter und Hopfgarten wie folgt bestimmt
Die B 170 Brixental Straße wird von km 4,01
(alt) bis km 9,38 (alt) auf die bereits hergestellte
Straßentrasse umgelegt, welche die alte Trasse
mehrfach überschneidend in gestreckterer Linienführung
verläuft.
2. Der Straßenverlauf der B 171 Tiroler Straße
wird im Bereich der Gemeinden Wörgl und
Kirchbichl wie folgt bestimmt
Die B 171 Tiroler Straße wird von km 377,200
(alt-km der ehemaligen Wiener Straße) bis
km 377,915 (alt-km der ehemaligen Wiener
Straße) auf die bereits hergestellte Straßentrasse
umgelegt, welche — ohne die alte Trasse zu berühren
— in gestreckterer Linienführung verläuft.
3. Gleichzeitig werden die durch die beiden
Umlegungen für den Durchzugsverkehr entbehrlich
gewordenen Straßenteile als Bundesstraßen
aufgelassen.