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81_1972 AT

81. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1

des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche

Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von

Großbritannien und Nordirland, die in einer

Liste im Markenregister des Österreichischen Patentamtes

für jedermann zur Einsicht aufliegen,

Anwendung findet.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministeriums für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 23. Feber 1967,

BGBl. Nr. 106, betreffend das Königliche britische

Wappen, ihre Wirksamkeit.

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