81_1972
AT
81. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 81. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland
1972_81_0 81. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche
Hoheitszeichen des Vereinigten Königreiches von
Großbritannien und Nordirland, die in einer
Liste im Markenregister des Österreichischen Patentamtes
für jedermann zur Einsicht aufliegen,
Anwendung findet.
Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung
des Bundesministeriums für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 23. Feber 1967,
BGBl. Nr. 106, betreffend das Königliche britische
Wappen, ihre Wirksamkeit.