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81_1971 AT

81. Kundmachung: Änderung der Anlage II des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Kundmachung: Änderung der Anlage II des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

Nach Mitteilung des Zentralamtes für den

internationalen Eisenbahnverkehr vom 7. Dezember

1970 sind im Feld C „Währungsbezeichnungen

und Code-Nummern" auf der Rückseite

des Empfangsscheines (Blatt 3) des in der Anlage

II zur CIM (letzte Kundmachung betreffend

die Anlage II BGBl. Nr. 394/1968) enthaltenen

Musters für den Internationalen Eisenbahnfrachtbrief

mit sofortiger Wirksamkeit folgende Änderungen

vorzunehmen

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