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81_1962 AT

81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen sind folgende weitere

Staaten dem Protokoll vom 12. November 1947,

betreffend die Abänderung des in Genf am

30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens

zur Unterdrückung des Frauen- und

Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober

1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung

des Handels mit volljährigen Frauen,

BGBl. Nr. 204/1950, beigetreten

Griechenland, Irland.

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