81_1962
AT
81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
1962_81_0 81. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, durch weitere Staaten.
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen sind folgende weitere
Staaten dem Protokoll vom 12. November 1947,
betreffend die Abänderung des in Genf am
30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens
zur Unterdrückung des Frauen- und
Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober
1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung
des Handels mit volljährigen Frauen,
BGBl. Nr. 204/1950, beigetreten
Griechenland, Irland.