Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
81_1953 AT

81. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1951.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1951.

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Verwaltungsjahr 1951 wird

die Genehmigung erteilt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →