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81_1951 AT

81. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 81. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung.

Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes vom

5. Juli 1950, BGBl. Nr. 159, über die Vornahme

von Volkszählungen (Volkszählungsgesetz) wird

mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom 5. Juli

1950, BGBl. Nr. 159 (Volkszählungsgesetz), an

der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende

Ordentliche Volkszählung hat am

1. Juni 1951 (Zähltag) stattzufinden.

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