81_1951
AT
81. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 81. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung.
1951_81_0 81. Verordnung: Bestimmung des Zähltages für die an der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende Ordentliche Volkszählung.
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Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes vom
5. Juli 1950, BGBl. Nr. 159, über die Vornahme
von Volkszählungen (Volkszählungsgesetz) wird
mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates
verordnet
Die gemäß § 1 des Bundesgesetzes vom 5. Juli
1950, BGBl. Nr. 159 (Volkszählungsgesetz), an
der Wende des Jahrzehntes 1950/1951 vorzunehmende
Ordentliche Volkszählung hat am
1. Juni 1951 (Zähltag) stattzufinden.