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819_1992 AT

819. Kundmachung: 40. Novelle der Dienst- und Lohnordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 819. Kundmachung: 40. Novelle der Dienst- und Lohnordnung

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 17. Dezember 1992 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht

Artikel I

Die Bundesbahn-Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 96/1954, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. Nr. 818/1992, wird wie folgt geändert

1. Im § 11 Abs. 2 ist der letzte Halbsatz „und wenn überdies das Bundesministerium für Finanzen zugestimmt hat" durch den Halbsatz „und die Generaldirektion dies angeordnet hat" zu ersetzen.

2. Im § 11 Abs. 6 ist der Ausdruck „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen" zu streichen.

3. Im § 13 Abs. 5 ist der Ausdruck „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt" zu streichen.

Artikel II

Art. I tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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