819. Kundmachung: 40. Novelle der Dienst- und Lohnordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 17. Dezember 1992 (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht
Artikel I
Die Bundesbahn-Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 96/1954, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. Nr. 818/1992, wird wie folgt geändert
1. Im § 11 Abs. 2 ist der letzte Halbsatz „und wenn überdies das Bundesministerium für Finanzen zugestimmt hat" durch den Halbsatz „und die Generaldirektion dies angeordnet hat" zu ersetzen.
2. Im § 11 Abs. 6 ist der Ausdruck „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen" zu streichen.
3. Im § 13 Abs. 5 ist der Ausdruck „im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt" zu streichen.
Artikel II
Art. I tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.