814_1994
AT
814. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 814. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A
1994_814_0 814. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A
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Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 243 BDG 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, und des § 19 Abs. 2 des Verwaltungsakademiegesetzes, BGBl. Nr. 122/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, wird verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, BGBl. Nr. 468/1980, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 627/1989, wird wie folgt geändert
§ 22 lautet
„§ 22. Für Verwendungen im Bundesministerium für Justiz ist die Richteramtsprüfung erforderlich. Sie kann ersetzt werden
1. durch die Grundausbildung nach dieser Verordnung oder
2. durch die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A in den Justizanstalten und in der Bewährungshilfe."