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814_1994 AT

814. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 814. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 243 BDG 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, und des § 19 Abs. 2 des Verwaltungsakademiegesetzes, BGBl. Nr. 122/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, wird verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A, BGBl. Nr. 468/1980, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 627/1989, wird wie folgt geändert

§ 22 lautet

„§ 22. Für Verwendungen im Bundesministerium für Justiz ist die Richteramtsprüfung erforderlich. Sie kann ersetzt werden

1. durch die Grundausbildung nach dieser Verordnung oder

2. durch die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A in den Justizanstalten und in der Bewährungshilfe."

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