812_1993
AT
812. Kundmachung: Inkrafttreten des Änderungsvorschlages zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 812. Kundmachung: Inkrafttreten des Änderungsvorschlages zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1993_812_0 812. Kundmachung: Inkrafttreten des Änderungsvorschlages zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Die Kundmachung in BGBl. Nr. 685/1993 wird dahingehend abgeändert, daß der Änderungsvorschlag zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen nicht mit 16. August 1993 in Kraft getreten ist, da die gemäß Art. 11 Abs. 5 des Übereinkommens erforderlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsvorschlages wird nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kundgemacht werden.