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810_1993 AT

810. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 810. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Kroatien am 22. September 1993 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 119/1993) hinterlegt.

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