810_1993
AT
810. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 810. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1993_810_0 810. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Kroatien am 22. September 1993 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 119/1993) hinterlegt.