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80_1993 AT

80. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Mexiko am 23. Juli 1992 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 533/1991) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten.

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