80_1990
AT
80. Verordnung: Änderung des straßenpolizeilichen Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 80. Verordnung: Änderung des straßenpolizeilichen Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen
1990_80_0 80. Verordnung: Änderung des straßenpolizeilichen Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 29 b Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet
Die Anlage der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. November 1976 über den
Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen, BGBl. Nr. 655, lautet wie folgt
Anlage