Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
80_1990 AT

80. Verordnung: Änderung des straßenpolizeilichen Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Verordnung: Änderung des straßenpolizeilichen Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen

Auf Grund des § 29 b Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet

Die Anlage der Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 16. November 1976 über den

Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen, BGBl. Nr. 655, lautet wie folgt

Anlage

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →