Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
80_1989 AT

80. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 80. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. November 1988, Zl. V 121/88-6, dem

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

zugestellt am 18. Jänner 1989, die Worte „Walgaustraße

L 50," in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters

der Gemeinde Klaus vom 17. Mai

1982, mit welcher auf Grund des § 52 Abs. 4 der

Gewerbeordnung 1973 in der Fassung der Gewerbeordnungs-

Novelle 1981, BGBl. Nr. 619, das

Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten

untersagt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →